Die ordentliche Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder, jedenfalls aber eine halbe Stunde nach der in der Einberufung festgesetzten Zeit beschlussfähig. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Verlesung des Protokolls der letzten Hauptversammlung, Genehmigung; 3. Berichte der Funktionäre; 4. Berichte der Rechnungsprüfer; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Anträge und Allfälliges (Anträge müssen spätestens 8 Tage vorher schriftlich einlangen).